Aufnahmeantrag
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Mitglied
in unserem Verband kann jede unbescholtene Person auf Antrag werden.
Als Mitglied des Verbandes erhalten sie alle zwei Monate ein
kostenloses Informationsheft aus dem Sie wertvolle Beiträge über den
Kleinen Münsterländer, sowie über die Aktivitäten in den einzelnen
Landesgruppen erfahren. Außerdem erhalten Sie Vergünstigungen bei allen
Prüfungen unserer Landesgruppe. Der Jahresbeitrag in unserer
Landesgruppe beträgt 30,00 Euro (seit 2011), hinzu kommt eine einmalige
Aufnahmegebühr von 5,00 Euro. |
Nennung zur Verbandsprüfung
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| Zugelassen
sind alle Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV
anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund muß im
vorhergehenden Kalenderjahr gewölft sein. Außerdem werden Hunde
zugelassen, die bis zu drei Monate älter sind. Die Hunde müssen
wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung darf nicht älter als 1
Jahr und muß mindestens 4 Wochen alt sein. Sie ist durch Vorlage des
Impfausweises zu belegen. Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muß Mitglied eines dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen Vereins sein. Der
Führer eines Hundes muß den Besitz seines gültigen Jagdscheines
nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen,
wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind.
Für die Anmeldung ist das Formblatt 1 mit Schreibmaschine bzw. direkt
am Bildschirm auszufüllen. Der Nennung ist eine Ablichtung der
Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse hinzuzufügen; ebenso ist die
Überweisung des Nenngelds auf das angegebene Konto obligatorisch.
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