Formblatt Kurzinfo

Aufnahmeantrag

Mitglied in unserem Verband kann jede unbescholtene Person auf Antrag werden. Als Mitglied des Verbandes erhalten sie alle zwei Monate ein kostenloses Informationsheft aus dem Sie wertvolle Beiträge über den Kleinen Münsterländer, sowie über die Aktivitäten in den einzelnen Landesgruppen erfahren. Außerdem erhalten Sie Vergünstigungen bei allen Prüfungen unserer Landesgruppe. Der Jahresbeitrag in unserer Landesgruppe beträgt 30,00 Euro (seit 2011), hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 5,00 Euro.

Nennung zur Verbandsprüfung

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Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund muß im vorhergehenden Kalenderjahr gewölft sein. Außerdem werden Hunde zugelassen, die bis zu drei Monate älter sind.
Die Hunde müssen wirksam gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung darf nicht älter als 1 Jahr und muß mindestens 4 Wochen alt sein. Sie ist durch Vorlage des Impfausweises zu belegen.
Der Eigentümer eines gemeldeten Hundes muß Mitglied eines dem Jagdgebrauchshundverband angeschlossenen Vereins sein.
Der Führer eines Hundes muß den Besitz seines gültigen Jagdscheines nachweisen. Der Prüfungsleiter kann Ausnahmen in Einzelfällen zulassen, wenn sie aus züchterischen oder jagdlichen Gründen notwendig sind.
Für die Anmeldung ist das Formblatt 1 mit Schreibmaschine bzw. direkt am Bildschirm auszufüllen. Der Nennung ist eine Ablichtung der Ahnentafel und aller Prüfungszeugnisse hinzuzufügen; ebenso ist die Überweisung des Nenngelds auf das angegebene Konto obligatorisch.

Aktuelle Prüfungsordnungen etc.
Auf der Seite des JGHV finden sie weitere Formulare und die aktuellen Prüfungsordnungen als pdf Datei.